ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Buchwardt & Shabo GmbH
  1. Allgemeine Grundlagen & Geltungsbereich
    1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Buchwardt & Shabo GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

    3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Buchwardt & Shabo GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.

    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

  2. Umfang des Vertragsabschlusses & Stellvertretung
    1. Mit der Auftragserteilung an die Buchwardt & Shabo GmbH erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

    2. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber stellt ein verbindliches Angebot im Sinne von § 145 BGB dar. Die Erteilung kann schriftlich, per E-Mail, Fax oder per Online-Formular erfolgen.

    3. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die ausdrückliche schriftliche Auftragsbestätigung durch die Buchwardt & Shabo GmbH zustande. Die bloße Entgegennahme eines Angebots oder die Erbringung vorbereitender Leistungen gilt nicht als Vertragsannahme.

    4. Die Buchwardt & Shabo GmbH ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen ganz oder teilweise durch geeignete Dritte (z. B. Dienstleister, Hosting-Anbieter oder Softwareanbieter) erbringen zu lassen. Die Auswahl und Koordination dieser Dritten erfolgt im Rahmen der Projektdurchführung durch die Buchwardt & Shabo GmbH. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den eingesetzten Dritten entsteht nur, wenn Leistungen ausdrücklich im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers abgeschlossen werden. Sofern im Rahmen der Projektumsetzung externe Leistungen (z. B. Hosting, Softwarelizenzen, Drittplattformen) erforderlich sind, werden diese – nach vorheriger Information – direkt im Namen des Auftraggebers gebucht. In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung unmittelbar zwischen dem Drittanbieter und dem Auftraggeber. Eine Weiterberechnung durch die Buchwardt & Shabo GmbH findet nicht statt. Der Auftraggeber wird im Vorfeld schriftlich über Art und voraussichtliche Höhe der anfallenden Kosten informiert. Etwaige Kündigungen solcher Verträge obliegen dem Auftraggeber selbst, können jedoch auf Wunsch auch durch die Buchwardt & Shabo GmbH veranlasst werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. (Siehe dazu auch Nr. 4.6 AGB)

    5. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils individuell erstellten Angebot oder der zugehörigen Projektvereinbarung, die dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

  3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers & Vollständigkeitserklärung
    1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zur Durchführung der Beratung erforderlichen Voraussetzungen für eine reibungslose und effiziente Zusammenarbeit gegeben sind. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Zugängen, Informationen und die digitale Erreichbarkeit im vereinbarten Zeitraum.

    2. Der Auftraggeber wird die Buchwardt & Shabo GmbH auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

    3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Buchwardt & Shabo GmbH auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

    4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit der Buchwardt & Shabo GmbH von dieser informiert werden.

  4. Preise & Zahlung
    1. Unsere Preise und Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten, müssen jedoch ausdrücklich und in schriftlicher Form erfolgen.

    2. Rechnungsstellung und Zahlung erfolgen ausschließlich in EURO. Bei Buchungen oder Aufträgen durch Unternehmer mit Sitz im Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Ausweis der deutschen Mehrwertsteuer, sofern die steuerrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 4 Nr. 1b UStG in Verbindung mit § 6 UStG erfüllt sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Rechnungsstellung einen geeigneten Nachweis über seine Unternehmereigenschaft und seinen Sitz im Ausland zu erbringen. Sofern ein solcher Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbracht wird oder die Finanzbehörden die Steuerfreiheit nachträglich nicht anerkennen, behält sich die Buchwardt & Shabo GmbH die Nachberechnung der jeweils gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer vor.

    3. Sofern die Vergütung nicht ausdrücklich im Angebot oder Vertrag festgelegt wurde, wird ein separates Angebot erstellt. Mangels abweichender Vereinbarung gilt der jeweils gültige Stundensatz der Buchwardt & Shabo GmbH (derzeit 250 € netto pro Stunde).

    4. Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto der Buchwardt & Shabo GmbH als bewirkt.

    5. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen erhoben.

    6. Soweit im Rahmen der Projektumsetzung zusätzliche Leistungen, Lizenzen oder Zugänge von Drittanbietern erforderlich sind, trägt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten selbst. Diese sind nicht in der Beratungsvergütung enthalten, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als inkludiert ausgewiesen.

    7. Einzelne Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen öffentlicher Förderprogramme – insbesondere der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ (BAFA) – förderfähig sein. Auf Wunsch übernimmt die Buchwardt & Shabo GmbH die Antragstellung, ohne Garantie für Bewilligung oder Auszahlung. Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall zur vollständigen Zahlung verpflichtet.

    8. Die Buchwardt & Shabo GmbH kann Rabatte oder Preisnachlässe gewähren, wenn der Auftraggeber im Gegenzug eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung (z. B. Referenzfreigabe, Testimonial, Erfahrungsbericht) erbringt. Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform. Wird die Gegenleistung nicht oder nicht vollständig erbracht, kann die Buchwardt & Shabo GmbH die ursprüngliche Summe ohne Rabatt in Rechnung stellen.

  5. Elektronische Rechnungslegung
    1. Die Buchwardt & Shabo GmbH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

  6. Sicherung der Unabhängigkeit
    1. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

    2. Beide Parteien treffen alle Vorkehrungen, um die Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der Buchwardt & Shabo GmbH zu sichern. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Eigenaufträge.

  7. Schutz des geistigen Eigentums
    1. Alle Urheberrechte an von der Buchwardt & Shabo GmbH geschaffenen Werken verbleiben bei ihr. Der Auftraggeber darf diese ausschließlich für vertraglich vereinbarte Zwecke nutzen. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe ohne Zustimmung ist untersagt.

    2. Ein Verstoß berechtigt die Buchwardt & Shabo GmbH zur sofortigen Vertragsbeendigung und zur Geltendmachung weiterer Ansprüche.

  8. Gewährleistung
    1. Die Buchwardt & Shabo GmbH ist verpflichtet, bekannt gewordene Unrichtigkeiten oder Mängel zu beheben und den Auftraggeber zu informieren.

    2. Ansprüche des Auftraggebers erlöschen sechs Monate nach Erbringung der Leistung.

  9. Gestaltungsfreiheit
    1. Für die Buchwardt & Shabo GmbH besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

    2. Sie ist zur eigenständigen konzeptionellen und gestalterischen Ausführung berechtigt. Dies umfasst strategische, technische und verkaufspsychologische Aspekte.

    3. Nachträgliche Änderungswünsche, die das Konzept wesentlich verändern, können abgelehnt werden. Eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber sind nur mit Zustimmung erlaubt.

  10. Pflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos etc.) rechtzeitig zur Verfügung und ist für deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.

    2. Die Daten müssen in üblichen Formaten (z. B. JPG, PNG, PDF, DOCX) geliefert werden. Zusätzliche Aufbereitung wird gesondert berechnet.

    3. Beanstandungen müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich erfolgen, andernfalls gilt die Leistung als mangelfrei.

    4. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber kann die Buchwardt & Shabo GmbH eine Erhöhung der Vergütung oder Schadensersatz verlangen.

    5. Empfohlene externe Dienstleister kann der Auftraggeber ablehnen; die Verantwortung für Beeinträchtigungen liegt dann bei ihm.

  11. Leistungszeit & Mitwirkungsverzug
    1. Leistungsfristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung und vollständiger Klärung aller Voraussetzungen.

    2. Bei Verzögerungen durch den Auftraggeber verlängern sich Fristen und können zusätzliche Kosten verursachen.

    3. Zusätzlicher Aufwand wird dem Auftraggeber schriftlich angeboten und erst nach Zustimmung berechnet.

    4. Für höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse haftet die Buchwardt & Shabo GmbH nicht.

  12. Haftung & Schadenersatz
    1. Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

    2. Bei Verletzung wesentlicher Pflichten wird nur für typische, vorhersehbare Schäden gehaftet.

    3. Keine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter.

    4. Die Beschränkung gilt auch für Mitarbeiter und beauftragte Dritte.

    5. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis geltend gemacht werden.

    6. Die Beweislast liegt beim Auftraggeber.

  13. Geheimhaltung & Datenschutz
    1. Die Buchwardt & Shabo GmbH verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers.

    2. Auch nach Vertragsende bleibt die Schweigepflicht bestehen.

    3. Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO und BDSG verarbeitet.

  14. Dauer des Vertrages
    1. Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des Projekts. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.

    2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Vertragsverletzung oder Insolvenz vor.

    3. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

  15. Laufzeit & Kündigung bei laufenden Verträgen
    1. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeit (z. B. 3, 4 oder 6 Monate) ist eine ordentliche Kündigung während dieser Zeit ausgeschlossen.

    2. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn nicht 14 Tage vorher schriftlich gekündigt wird.

    3. Mit Vertragsende enden alle Nutzungsrechte an Konzepten, Texten und Automationen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  16. Referenznennung
    1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Buchwardt & Shabo GmbH ihn als Referenzkunden nennen und Projekte anonymisiert zu Werbezwecken darstellen darf.

  17. Schlussbestimmungen
    1. Beide Parteien bestätigen, alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben.
    2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
    3. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Unternehmensort des Auftragnehmers.
    4. Vertragssprache ist Deutsch. Im Zweifel gilt die deutsche Fassung.

Stand: Oktober 2025 – gültig ab dem 01.10.2025